Rechtsanwalt Thomas Bayer ist Truppenoffizier und Hauptmann d.R.
Aufgrund seiner Ausbildungen und Verwendungen in der Bundeswehr als Personaloffizier (S1 Offizier), Militärberater im Auslandseinsatz und Rechtsberater hat RA Bayer Erfahrung in Angelegenheiten des Wehr- und Disziplinarrechts.
Nicht nur die Transformation der Bundeswehr sondern auch Wandelungen in der Gesellschaft tragen Veränderungen in die Truppe. Vieles, was früher kein Aufsehen erregt hätte, landet heute schnell beim Wehrbeauftragten des Dt. Bundestages oder beim Wehrdisziplinaranwalt.
Schnell sind dann Verfahren gegen Soldaten eingeleitet, welche schwerwiegende Konsequenzen für deren Zukunft haben können.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bayer
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Rechtsanwalt Bayer in Masar i Scharif
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