Sie sind geblitzt worden oder dessen nicht sicher und haben bis heute noch keinen Bescheid erhalten? Verkehrsdelikte dieser Art (OWi) verjähren gemäß § 26 Abs. 3 StVG nach drei Monaten.
Wenn Sie von der Polizei angehalten werden und Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgehalten wird, bleiben Sie ruhig. Die natürliche Reaktion ist meist, dass man sich zum Vorwurf äußert und womöglich noch ein Protokoll unterschreibt, dass man vor lauter Aufregung gar nicht richtig gelesen hat. In der Regel wird man später, wenn man in Ruhe über alles noch einmal nachdenken konnte und einem wieder Details einfallen, vieles anders darstellen.
Deshalb die Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Ebenso sollten Sie keinesfalls das Protkoll, den sogenannten Erfassungsbeleg unterzeichnen, selbst wenn Sie darin ankreuzen, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben. Denn mit Ihrer Unterschrift bestäigen Sie auch den Inhalt dieses Protokolls.
Es ist üblich, daß die Polizeibeamten bei Verkehrsverstößen und einfachen Unfällen, bei denen nach deren Meinung die Sache vollkommen klar ist, den "Verursacher" zu einem Eingeständnis bewegen wollen. Dies geschieht in der Regel auch zurecht, da manche Verursacher oftmals auch bei objektiv erwiesener Schuld alles abstreiten, was wiederum zu Lasten eines eventuellen Unfallopfers ginge.
Wenn Sie sich nicht äußern werden entweder Polizeibeamte bei Ihnen zu Hause zu einer Anhörung erscheinen oder Sie werden eine Vorladung erhalten. Dann empfehle ich die unverzügliche Einschaltung eines Anwalts, der zunächst Akteneinsicht nimmt und ggf. für Sie eine Einlassung zur Sache abgeben wird. Sie selbst sollten sich nicht äußern.
Doch was tun, wenn Sie sich bereits zur Sache geäußert und ein Protokoll unterschrieben haben?
Wenn ein sogenanntes Spontananerkenntnis vorliegt, können Sie dieses später widerrufen. Das Gericht ist dann gehalten, eine Beweisaufnahme durchzuführen. Die Streßsituation am Unfallort wird in der Regel bei Gerichtsverhandlungen mit in die Gewichtung aufgenommen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bayer
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